CORONA-Bestimmungen zur Wiederaufnahme des Gaststättenbetriebens ab 04.06.2021 im Schützenhaus Brandau |
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CORONA-Stufe 2 im Landkreis Darmstadt-Dieburg Erstellen und Einhalten des
betrieblichen Hygieneschutzkonzepts. Dazu gehören u.a.
Mindestabstand
d.h. die Tische müssen so angeordnet sein, dass die Personenabstände einzuhalten sind. Kontrolle des Negativnachweises
Aussenbereich: zwei
Hausstände oder 10 Personen über 14 Jahre plus Geimpfte und Genesene,
die Gäste müssen am Platz konsumieren,
bei Verlassen des Platzes ist Maske zu tragen Im Aussenbereich dürfen auch Gäste OHNE Negativnachweis bewirtschaftet werden. Es gilt eine Testempfehlung. Innenbereich: zwei
Hausstände oder 10 Personen über 14 Jahre plus Geimpfte und Genesene,
die Gäste müssen am Platz konsumieren,
bei Verlassen des Platzes ist Maske zu tragen Im Innenbereich dürfen nur Gäste mit Negativnachweis bewirtschaftet werden. Schützenverein
Brandau e.V. Der Vorstand |